Corpus der römischen Rechtsquellen zur Sklaverei (CRRS)

Teil IV: Stellung des Sklaven im Privatrecht. 1: Eheähnliche Verbindungen und verwandtschaftliche Beziehungen.

Bearbeitet von Reinhard Willvonseder.

XII, 187 Seiten. 2010, ISBN 978-3-515-08207-5.

Die grundsätzliche Entscheidung des römischen Rechts zu Ehe und Familie von Sklaven ist klar: Es gibt keine Ehe mit Sklaven, Verwandtschaft mit Sklaven ist unbeachtlich. Den in diesem Band behandelten Texten ist aber nicht nur diese Negation solcher persönlichen Beziehungen zu entnehmen, sie geben auch einen Blick auf das in der Realität sehr wohl existierende Familienleben von Sklaven frei und zeigen, wie Roms Juristen die sich aus familiären Beziehungen von und mit Sklaven de facto ergebenden Probleme zu lösen versucht haben, ohne dabei die grundsätzliche Leugnung der rechtlichen Beachtlichkeit solcher Verbindungen aufzugeben. Einen von vielen Texten behandelten Sonderfall der Sklaverei stellt die Kriegsgefangenschaft dar. Auch für den römischen Bereich wurde ein Römer dadurch, dass er in die Hände der Feinde fiel, zum Sklaven und damit unfähig, Teil einer römischen Familie zu sein. Aber nicht nur die Auswirkungen der Versklavung durch die Gefangennahme, sondern auch die der Heimkehr auf Ehe und Familie werden intensiv diskutiert.

 

Stand: 28. Juni 2013